US-(Re-)Exportkontrollrecht
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht oder auch einfacher bekannt als US-Exportkontrolllrecht entfaltet seine Wirkung weit über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus. Unternehmen in Europa und weltweit können betroffen sein, sobald sie Produkte, Software oder Technologien mit US-Ursprung einsetzen oder weitergeben. Die extraterritoriale Reichweite der Export Administration Regulations (EAR) und der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) macht eine sorgfältige Prüfung und Compliance unverzichtbar.
Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen von Bußgeldern über den Ausschluss von Märkten bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Für international tätige Unternehmen ist es daher entscheidend, die Anforderungen des US-(Re-)Exportkontrollrecht zu kennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
US-Exportkontrolle
Wir als US-Exportkontrolle Kanzlei beraten und unterstützen Unternehmen bei:
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
US-Re-Exportkontrolle Vorschriften – US-Recht bleibt anwendbar
Wer US-Ursprungswaren oder US-Technologie weitergibt, re-exportiert oder überträgt, unterliegt US-Re-Exportkontrollvorschriften, unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt.
Verstöße gegen US-Exportkontrolle-Vorschriften haben klar Konsequenzen: Listing auf Denied Persons Lists, Ausschluss aus US-Geschäften, strafrechtliche Risiken. Wir prüfen Re-Export-Sachverhalte, klären Lizenzpflichten und begleiten Sie vom Genehmigungsverfahren bis zur vertraglichen Absicherung.
Kein US-Sitz, kein US-Problem? Das ist ein Irrtum, der teuer werden kann.
ITAR: Strenge Regeln null Spielraum für Fehler
Verteidigungsgüter, Rüstungstechnologie, mit US-Bezug? Die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) gelten extraterritorial und betreffen damit auch deutsche Unternehmen. Wer ITAR-kontrollierte Güter bearbeitet, überträgt oder re-exportiert, ohne die Vorschriften zu kennen, handelt im Blindflug.
Wir beraten zu ITAR-Anforderungen, prüfen Verträge auf erfoderliche und angemessene ITAR-Klauseln und schulen Ihre Teams für den regelkonformen Umgang mit ITAR-kontrollierten Rüstungsgütern.
Unsere Anwälte kennen die ITAR und die Konsequenzen, wenn sie missachtet wird. Sprechen Sie uns an.
EAR: Verstoß vermeiden, bevor das BIS es feststellt
Re-Exportieren Sie Waren oder Technologien mit US-Ursprung oder US-Anteil? Dann gelten die Export Administration Regulations (EAR) auch für Ihr Unternehmen.
Das Bureau of Industry and Security (BIS) prüft Klassifizierungen, Lizenzen und End-Use-Nachweise. Verstöße enden mit empfindlichen Bußgeldern und Reputationsschäden.
Wir analysieren die EAR-Betroffenheit Ihrer Produkte und sichern Ihre US-Marktfähigkeit dauerhaft ab.
Wer die EAR kennt, behält die Kontrolle. Wer sie ignoriert, riskiert den Marktzugang.
