Exportkontrollrecht / Zollrecht / Sanktionen

Als hochspezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu allen Aspekten des Exportkontroll- und Zollrechts, zu bestehenden Embargos und Sanktionen. Insbesondere stehen wir Ihnen auch für Ad-hoc-Anfragen im Rahmen eines Helpdesks zur Verfügung und können effizient und unkompliziert unterstützen. Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere:

 

  • Umfassende Beratung in allen Bereichen des deutschen Außenwirtschaftsrechts (Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung), des Kriegswaffenkontrollrechts (Kriegswaffenkontrollgesetz) sowie des Zollrechts der EU.
  • Beratung im Dual-Use Recht zur Einhaltung der Vorschriften der europäischen Dual-Use Verordnung. Beratung zu Sanktionen der Europäischen Union.
  • Beratung zu EU-Embargos und Sanktionen.
  • Beratung zu den Export Administration Regulations (EAR).
  • Unterstützung und Beratung bei BIS End Use Verifications.
  • Beratung zu den International Traffic in Arms Regulations (ITAR).
  • Unterstützung und Beratung bei Blue Lantern Checks.
  • Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln nach den Federal Acquisition Regulations (FAR) und den Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS).
  • Sanktionen und Embargos.
  • Beratung zu den Vorschriften des Office of Foreign Assets Control (OFAC).
  • Helpdesk Exportkontrolle oder Zoll für Ad-hoc-Anfragen.
  • Beantragung von Genehmigungen nach dem U.S. Reexportrecht, wie beispielsweise Technical Assistance Agreements (TAA), Manufacturing License Agreements (MLA) und Warehouse Distribution Agreements (WDA).
  • Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen wie Zollvereinfachungen (Zugelassener Ausführer), Zollverfahren (Zolllager, aktive und passive Veredelung, zugelassener Versender oder Empfänger im NCTS-Verfahren) und Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
  • Beratung im Hinblick auf Exportkontrolle beim Technologietransfer.
  • Durchführung Ihrer Ausfuhrvorhaben. Wir beraten Sie umfassend mit dem Ziel, alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen, um die terminliche Lieferung Ihrer Güter sicherzustellen.
  • Unterstützung bei der Beantragung von Verbringungs- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Voranfragen.
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit dem Ziel der exportkontrollrechtlichen Compliance.
  • Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten bei Genehmigungsanträgen, Widerspruchsverfahren, in Bußgeldsachen und Strafverfahren sowie in Einspruchs- und Klageverfahren in Abgabenangelegenheiten.
  • Beratung zur Möglichkeit der freiwilligen Selbstanzeige (Offenlegung) bei deutschen und U.S. Behörden.
  • Begleitung bei Außenwirtschaftsprüfungen und Zollbetriebsprüfungen.
  • Beratung zur Sicherstellung der Trade Compliance.

Weitere Tätigkeitsbereiche

Compliance Beratung

 

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Klassifizierung Tarifierung

 

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Seminare Schulungen Trainings

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Operative Exportkontrolle Zollabwicklung

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