Güterklassifizierung

Güterklassifizierung in der Exportkontrolle

Auch in den technischen Bereichen der Exportkontrolle dienen wir Ihnen als Ansprechpartner und können Sie aufgrund unserer Erfahrung fachkompetent unterstützen und beraten.

Im Bereich der Güterklassifizierung beraten und unterstützen wir Unternehmen, z. B. bei:

Klassifizierung Ihrer Güter nach der deutschen nationalen Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) bzw. nach dem Anhang I der EG Dual-Use Verordnung 428/2009 (Dual-Use Güter)
Tarifierung: Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer/Warentarifnummer.
Ad-hoc-Klassifizierung und -Tarifierung
Beantragung von Auskünften zur Güterliste (AzG)
Einholung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
Klassifizierung nach der Commerce Control List (CCL) des Bureau of Industry and Security (BIS) (EAR-Güter) bzw. nach der U.S. Munitions List (USML) des Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) (ITAR-Güter)
Durchführung von Massenklassifizierungen und Klassifizierungsprojekten

Die Klassifizierung wird von erfahrenen Juristen und Ingenieuren fachgerecht durchgeführt. Dabei stellen wir sicher, dass alle relevanten technischen und rechtlichen Anforderungen präzise berücksichtigt werden.

Jahrzehntelange
Erfahrung

Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.

Interdisziplinäres
Arbeiten

Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

Vielfach
ausgezeichnet

Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen der Güterklassifizierung wird geprüft, ob Ihr Produkt exportkontrollpflichtig ist (z.B. nach deutschem, europäischen und/oder US-amerikanischem Exportkontrollrecht). Es geht um Genehmigungspflichten. Die Tarifierung dient der Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer, die u. a. Grundlage für den Zollsatz und die statistische Meldungen ist. Beides ist unabhängig voneinander erforderlich. Wir unterstützen Sie in beiden Bereichen.
Die Güterklassifizierung ist die systematische Einordnung von Produkten, Materialien, Software oder Technologien nach festgelegten rechtlichen Kriterien – z. B. nach den Listen der Dual-Use-Verordnung oder den US-amerikanischen Export Administration Regulations. Sie entscheidet darüber, welche Genehmigungspflichten und Handelsbeschränkungen gelten.

Für Unternehmen ist eine korrekte Klassifizierung entscheidend, um rechtliche Risiken wie Lieferverzögerungen, Bußgelder oder gar Strafverfahren zu vermeiden und Handelsprozesse sicher und effizient zu gestalten. Fehler können langfristige Folgen haben – von behördlichen Nachforderungen bis zum Ausschluss von Märkten.
1. Teil I Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste (Rüstungsgüter)
- Abschnitt A – Liste für Waffen Munition und Rüstungsmaterial
- Abschnitt B – Liste für national erfasste Dual-Use-Güter
2. Anhang I der europäischen Dual-Use Verordnung (Dual-Use Güter)
und sofern erforderlich die US-amerikanischen Güterlisten
3. United States Munitions List (USML) der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) (Rüstungsgüter)
4. Commerce Control List (CCL) der US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR) (Dual-Use-Güter)
Immer dann, wenn ein sogenannter US-Bezug („US nexus“) besteht. Das ist in folgenden Fällen der Fall:
- Güter in den USA
- US-Güter außerhalb der USA (= US Origin)
- Nicht-US-Güter (Foreign made commodities), die mehr als einen bestimmten Anteil genehmigungspflichtiger US-Gütern, US-Software oder US-Technologie enthalten (10% / 25%).
- Nicht US-Güter, die mit bestimmter US-Technologie oder US-Software hergestellt wurden (Foreign-Made direct products).
- Nicht US-Güter, die in einer Fabrik oder mit einem wesentlichen Bestandteil einer Fabrik hergestellt werden und die Fabrik bzw. der Bestandteil von dieser das Produkt bestimmter US-Technologie oder US-Software ist.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Produktdaten, technische Unterlagen und Verwendungszwecke. Wir gleichen diese mit den Listen der relevanten Rechtsvorschriften (Außenwirtschaftsverordnung, EU-Dual-Use Verordnung und falls erforderlich den US-amerikanischen International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und Export Administration Regulations (EAR)) ab, dokumentieren die Einklassifizierung nachvollziehbar und stellen bei Bedarf behördliche Auskünfte sicher. Bei Massenklassifizierungen bieten wir skalierbare Lösungen mit klaren Prozessen und Priorisierung nach Risiko.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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