Klassifizierung / Tarifierung
Auch in den technischen Bereichen der Exportkontrolle dienen wir Ihnen als Ansprechpartner und können Sie aufgrund unserer Erfahrung fachkompetent unterstützen und beraten.
- Klassifizierung Ihrer Güter nach der deutschen nationalen Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) bzw. nach dem Anhang I der EG Dual-Use Verordnung 428/2009 (Dual-Use Güter).
- Tarifierung: Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer/Warentarifnummer.
- Ad-hoc-Klassifizierung und -Tarifierung.
- Beantragung von Auskünften zur Güterliste (AzG).
- Einholung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA).
- Klassifizierung nach der Commerce Control List (CCL) des Bureau of Industry and Security (BIS) (EAR-Güter) bzw. nach der U.S. Munitions List (USML) des Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) (ITAR-Güter).
- Durchführung von Massenklassifizierungen und Klassifizierungsprojekten.
- Durchführung der Klassifizierung durch erfahrene Juristen und Ingenieure.